Apotheke Blickle
Alleenstraße 16, 72666 Neckartailfingen · barrierefrei
Apotheke in Neckartailfingen (Landkreis Esslingen). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Alleenstraße 16, 72666 Neckartailfingen · barrierefrei
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Aichtal · 3 km
Montag bis Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Nürtinger Straße 58, 72663 Großbettlingen · 4 km
Lindenstraße 13, 72658 Bempflingen · 4 km
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Harthäuser Hauptstraße 4, 70794 Filderstadt · 5 km · barrierefrei
Dürerplatz 8, 72622 Nürtingen · 5 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Kirchstraße 10, Nürtingen · 5 km
Montag bis Freitag: 08:15–13:00 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:15–13:30 Uhr
Uhlandstraße 3, 72622 Nürtingen · 5 km
Nürtingen · 5 km
Montag bis Freitag: 08:00–13:15 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–12:30 Uhr
Nürtingen · 6 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Nürtinger Straße 5, 72661 Grafenberg · 6 km · barrierefrei
Montag bis Dienstag, Donnerstag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:30–12:30 Uhr
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Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.