Burg-Apotheke
Unterer Markt 1, 91284 Neuhaus an der Pegnitz
Apotheke in Neuhaus an der Pegnitz (Landkreis Nürnberger Land). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Unterer Markt 1, 91284 Neuhaus an der Pegnitz
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Bahnhofstraße 1, 91235 Velden (Landkreis Nürnberger Land) · 3 km
Montag bis Donnerstag: 08:30–13:00 Uhr und 14:00–19:00 Uhr · Mittwoch: 08:30–13:00 Uhr · Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr
Unterer Markt 1, 91275 Auerbach in der Oberpfalz · 9 km
Montag bis Freitag: 07:45–12:45 Uhr und 14:45–18:30 Uhr · Samstag: 07:45–12:15 Uhr
Unterer Markt 31, 91275 Auerbach in der Oberpfalz · 9 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Nürnberger Straße 2, 91257 Pegnitz · 14 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Pegnitz · 14 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr · Feiertage: geschlossen
Hauptstraße 74, 91257 Pegnitz · 14 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Kirchplatz 2, Pommelsbrunn · 14 km
Steingasse 1b, 91217 Hersbruck · 16 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Poststraße 3, 91217 Hersbruck · 16 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Unterer Markt 16, 91217 Hersbruck · 16 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:30–13:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
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Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.