Rosen-Apotheke
barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–15:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Apotheken in Niederzier (Kreis Düren). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–15:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Karolingerstraße 3, 52382 Niederzier
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–14:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Arnoldusstraße 14, 52353 Düren · 3 km · barrierefrei
Nordstraße 44, 52353 Düren · 4 km · barrierefrei
Zollhausstraße 65, 52353 Düren · 5 km
Grüngürtel 25, 52351 Düren · 6 km
Arnoldsweilerstraße 21-23, 52351 Düren · 6 km
Düren · 6 km · barrierefrei
Wirteltorplatz 9, 52349 Düren · 6 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–16:00 Uhr · Sonntag: geschlossen · Feiertage: geschlossen
Merzenicher Straße 33, 52351 Düren · 7 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Wirtelstraße 2, Düren · 7 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–16:00 Uhr
Düren · 7 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.