Ratsapotheke
Dr.-Max-Schwarz-Platz 1, 92526 Oberviechtach · barrierefrei
Apotheke in Oberviechtach (Landkreis Schwandorf). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
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Tiefe Gasse 2, 92723 Tännesberg · 11 km
Hauptstraße 38, 92539 Schönsee · 11 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Vorstadt 16, 92431 Neunburg vorm Wald · 12 km
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Ledererstraße 11, 92431 Neunburg vorm Wald · 12 km · barrierefrei
Hussenstraße 9, 92444 Rötz · 15 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Regensburger Straße 17, 92507 Nabburg · 17 km · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Freyung 12, 92536 Pfreimd · 18 km · barrierefrei
Freyung 2, 92536 Pfreimd · 18 km · barrierefrei
Marktplatz 10, 92648 Vohenstrauß · 19 km · barrierefrei
Montag, Donnerstag: 08:00–12:00 Uhr und 13:30–19:30 Uhr · Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08:00–12:00 Uhr und 13:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–14:00 Uhr · Feiertage, Sonntag: geschlossen
Vohenstrauß · 20 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:15–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–12:30 Uhr
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Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Oberviechtach
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.