Linden-Apotheke
Markt 17, 06721 Osterfeld
Apotheke in Osterfeld (Burgenlandkreis). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Markt 17, 06721 Osterfeld
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Markt 6, 06682 Teuchern · 8 km
Seiselitzer Weg 2, 07619 Schkölen · 9 km
Grochlitzer Straße 54, 06618 Naumburg (Saale) · 12 km
Montag bis Freitag: 07:30–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Jakobsstraße 26, 06618 Naumburg (Saale) · 12 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Am Marktwege 1, 06667 Weißenfels · 12 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–20:00 Uhr · Samstag: 09:00–20:00 Uhr
Jakobsstraße 37, 06618 Naumburg (Saale) · 12 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr
Naumburg (Saale) · 12 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Fischstraße 1, 06618 Naumburg (Saale) · 12 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Herrenstraße 2, 06618 Naumburg (Saale) · 12 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Kramerplatz 4, 06618 Naumburg (Saale) · 12 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
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Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.