Stadt-Apotheke
Stadtplatz 12, 94486 Osterhofen
Apotheken in Osterhofen (Landkreis Deggendorf). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Stadtplatz 12, 94486 Osterhofen
Altstadt 8, 94486 Osterhofen · barrierefrei
Montag bis Freitag: 07:45–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Bahnhofstraße 5, 94486 Osterhofen
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Passauer Straße 73, 94577 Winzer · 5 km
Montag bis Dienstag, Donnerstag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Deggendorfer Straße 3, 94491 Hengersberg · 9 km
Gebrüder-Asam-Straße 8, 94501 Aldersbach · 13 km
Bahnhofstraße 33, Schöllnach · 13 km · barrierefrei
Ludwigplatz 26, 94447 Plattling · 14 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr
94447 Plattling · 14 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:15 Uhr
Preysingplatz 14, 94447 Plattling · 14 km
Marktplatz 20, 94428 Eichendorf · 14 km
Oberanger 6, 94428 Eichendorf · 14 km
Stadtplatz 23, 94474 Vilshofen an der Donau · 14 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Osterhofen
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.