Linebroker-Apotheke
Lerchenstraße 1, 26939 Ovelgönne
Apotheke in Ovelgönne (Landkreis Wesermarsch). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Lerchenstraße 1, 26939 Ovelgönne
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Am Ahrenshof 2, 26919 Brake · 6 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:30 Uhr · Feiertage: geschlossen
Weserstraße 80, 26919 Brake · 6 km · barrierefrei
Montag bis Samstag: 08:00–19:00 Uhr · Sonntag: geschlossen
Breite Straße 56, 26919 Brake · 6 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Claußenstraße 3, 26919 Brake · 6 km
Bahnhofstraße 89, 26919 Brake · 6 km
Elsfleth · 8 km
Montag, Donnerstag, Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:30–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:30 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr · Sonntag: geschlossen
Steinstraße 25, 26931 Elsfleth · 8 km
Schweier Straße 1, 26935 Stadland · 12 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:30–18:00 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr · Feiertage: geschlossen
Rekumer Straße 20, 28777 Bremen · 12 km · barrierefrei
Weserstraße 28, 27804 Berne · 13 km · barrierefrei
Montag, Donnerstag: 08:00–13:00 Uhr und 14:30–19:00 Uhr · Dienstag, Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:30–18:00 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:00–13:00 Uhr
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Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.