Burg-Apotheke
Steinstraße 14, 19395 Plau am See · barrierefrei
Montag bis Freitag: 07:30–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Apotheken in Plau am See (Ludwigslust-Parchim). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Steinstraße 14, 19395 Plau am See · barrierefrei
Montag bis Freitag: 07:30–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Steinstraße 42, 19395 Plau am See
Montag bis Freitag: 07:30–18:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Güstrower Straße 25, 17213 Malchow · 11 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Lange Straße 44, 17213 Malchow · 11 km · barrierefrei
An der Brücke 1, 19386 Lübz · 15 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–16:00 Uhr
Meyenburg · 17 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr · Sonntag: geschlossen
Goldberg · 18 km
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Dobbiner Chaussee 16a, 18292 Krakow am See · 20 km · barrierefrei
Lange Straße 14, 18292 Krakow am See · 21 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr
Hohe Straße 25, 17207 Röbel/Müritz · 25 km
Röbel/Müritz · 25 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.