Alte Post-Apotheke
Marktplatz 2, 91785 Pleinfeld · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Apotheke in Pleinfeld (Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Marktplatz 2, 91785 Pleinfeld · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rothenburger Straße 43, 91781 Weißenburg in Bayern · 8 km · barrierefrei
Weißenburg in Bayern · 8 km
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Weißenburg in Bayern · 8 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Weißenburg in Bayern · 9 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr
Bahnhofstraße 13, 91781 Weißenburg in Bayern · 9 km
91781 Weißenburg in Bayern · 9 km · barrierefrei
Montag bis Samstag: 08:00–20:00 Uhr
Hauptstraße 14, 91174 Spalt · 9 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:15–19:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:15–18:00 Uhr · Samstag: 08:15–12:30 Uhr
Marktplatz 1, 91166 Georgensgmünd · 9 km · barrierefrei
Samstag: 08:00–12:30 Uhr · Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr
Hauptstraße 10, 91180 Heideck · 11 km
Marktplatz 17, 91183 Abenberg · 15 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.