Alte Apotheke
Simbacher Straße 12, 94060 Pocking · barrierefrei
Apotheken in Pocking (Landkreis Passau). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Simbacher Straße 12, 94060 Pocking · barrierefrei
Berger Straße 2, 94060 Pocking
Kirchplatz 9, 94060 Pocking
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Passauer Straße 23 · barrierefrei
Simbacher Straße 6
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Sonnenstraße 4-6, 94072 Bad Füssing · 5 km
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Thermalbadstraße 9, Bad Füssing · 5 km
Bad Füssing · 6 km · barrierefrei
Marktplatz 36, 94094 Rotthalmünster · 9 km
Marktplatz 23, 94094 Rotthalmünster · 9 km
Hauptstraße 16, 94086 Bad Griesbach i.Rottal · 10 km · barrierefrei
Stadtplatz 7, 94086 Bad Griesbach i.Rottal · 10 km · barrierefrei
Marktplatz 18, 94149 Kößlarn · 14 km
Simbacher Straße 19, 94140 Ering · 17 km
Hofmark 20, Bad Birnbach · 17 km
Montag, Dienstag, Freitag: 07:30–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–18:00 Uhr · Donnerstag: 07:30–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Pocking
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.