Stadt-Apotheke
Kaiserstraße 7, 76437 Rastatt · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Apotheken in Rastatt (Landkreis Rastatt). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Kaiserstraße 7, 76437 Rastatt · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Rheinauer Ring 160/3, 76437 Rastatt
Engelstraße 41, 76437 Rastatt · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr
Friedrich-Ebert-Straße 2/2, 76437 Rastatt
Kastelweg 2/1, 76437 Rastatt
Kaiserstraße 4, 76437 Rastatt · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr
Kaiserstraße 69, 76437 Rastatt
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Kaiserstraße 57, 76437 Rastatt · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Bahnhofstraße 20, 76437 Rastatt · barrierefrei
Montag bis Freitag: 09:00–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Rauentaler Straße 65, 76437 Rastatt · barrierefrei
Montag bis Samstag: 08:00–20:00 Uhr
Richard-Wagner-Ring 30, 76437 Rastatt · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Rastatt
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.