Ludwigs-Apotheke
Hauptstraße 8, 73262 Reichenbach an der Fils · barrierefrei
Apotheken in Reichenbach an der Fils (Landkreis Esslingen). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Hauptstraße 8, 73262 Reichenbach an der Fils · barrierefrei
Hauptstraße 11, 73262 Reichenbach an der Fils · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hochdorf · 2 km · barrierefrei
Marktstraße 21, Plochingen · 3 km
Montag bis Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Zehntgasse 1, 73207 Plochingen · 3 km · barrierefrei
Kirchheimer Straße 97, 73249 Wernau (Neckar) · 4 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Kirchheimer Straße 98, Wernau (Neckar) · 4 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Kirchheimer Straße 77, 73249 Wernau (Neckar) · 4 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:15–13:00 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Hauptstraße 1, 73061 Ebersbach an der Fils · 5 km
Hauptstraße 19, 73061 Ebersbach an der Fils · 5 km · barrierefrei
Plochinger Straße, Deizisau · 5 km · barrierefrei
Leintelstraße 45, 73061 Ebersbach an der Fils · 5 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.