Landwehr Apotheke
Lüneburger Landstraße 6, 21391 Reppenstedt
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Apotheke in Reppenstedt (Landkreis Lüneburg). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Lüneburger Landstraße 6, 21391 Reppenstedt
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Thorner Straße 27-29, 21339 Lüneburg · 3 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Lüneburg · 4 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Lüneburg · 4 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–14:00 Uhr
Häcklinger Weg 66D, 21335 Lüneburg · 4 km · barrierefrei
Montag bis Samstag: 08:00–20:00 Uhr
Lüneburg · 4 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–14:00 Uhr
Lüneburg · 4 km
Feldstraße 21, 21335 Lüneburg · 4 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Rote Straße 13-14, Lüneburg · 4 km
Montag bis Freitag: 08:30–18:00 Uhr
Bardowicker Straße 19, 21335 Lüneburg · 4 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–14:00 Uhr
Am Sande 16, Lüneburg · 4 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.