Römer-Apotheke
Hauptstraße, 56598 Rheinbrohl
Apotheke in Rheinbrohl (Landkreis Neuwied). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Hauptstraße, 56598 Rheinbrohl
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Bischof-Stradmann-Straße, 53557 Bad Hönningen · 2 km · barrierefrei
Montag bis Dienstag: 08:00–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:30 Uhr · Donnerstag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Biergasse 1, 53498 Bad Breisig · 3 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–14:00 Uhr
Bachstraße 42, 53498 Bad Breisig · 3 km
Frankenbachstraße 13, 53498 Bad Breisig · 4 km
Brohltalstraße 104, 56659 Burgbrohl · 6 km
Montag, Dienstag: 08:15–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:15–13:00 Uhr · Donnerstag, Freitag: 08:15–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Sinzig · 8 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Sinzig · 8 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Kolpingstraße 18, 56588 Waldbreitbach · 8 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Mittelstraße, 53545 Linz am Rhein · 8 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Neuwieder Straße 30, 56588 Waldbreitbach · 8 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
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Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.