Apotheke am Königsstuhl
Mainzer Straße 56, 56321 Rhens · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Apotheke in Rhens (Landkreis Mayen-Koblenz). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Mainzer Straße 56, 56321 Rhens · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Lahnstein · 3 km
Adolfstraße 35, 56112 Lahnstein · 3 km · barrierefrei
Brückenstraße 17, 56112 Lahnstein · 3 km · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Freitag, Samstag: 08:00–20:00 Uhr
Hübingerweg 10, 56323 Waldesch · 5 km
Am Rasenplatz 7, 56112 Lahnstein · 5 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–20:00 Uhr · Samstag: 08:30–18:00 Uhr
Oberstraße 151, 56154 Boppard · 5 km
Oberstraße 136, 56154 Boppard · 6 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:30 Uhr · Sonntag: geschlossen
Emser Straße 339, 56076 Koblenz · 6 km
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Fritz-von-Unruh-Straße 1, 56077 Koblenz · 8 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Simmerner Straße 88, 56075 Koblenz · 8 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.