Marien-Apotheke
Falkensteiner Straße 24, 93426 Roding · barrierefrei
Apotheken in Roding (Landkreis Cham). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Falkensteiner Straße 24, 93426 Roding · barrierefrei
Oberer Markt 8, 93426 Roding
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rodinger Straße 22, 93413 Cham · 10 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–16:00 Uhr
Waldschmidtstraße 1, 93413 Cham · 11 km · barrierefrei
Bavariastraße 4, 93167 Falkenstein · 11 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Steinmarkt 5, 93413 Cham · 11 km
Montag bis Freitag: 07:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Steinmarkt 2, 93413 Cham · 11 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 07:30–18:30 Uhr · Mittwoch: 07:30–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Marktplatz 10, 93413 Cham · 11 km · barrierefrei
Stadellohe 18, 93413 Cham · 11 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr · Feiertage: geschlossen
Irma-Holder-Platz 1, 93192 Wald · 14 km · barrierefrei
Bruck i.d.OPf. · 17 km
Hussenstraße 9, 92444 Rötz · 17 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Roding
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.