Tauber-Apotheke
Rothenburger Straße 1, 97285 Röttingen
Montag bis Dienstag: 08:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr · Donnerstag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr · Sonntag: geschlossen
Apotheke in Röttingen (Landkreis Würzburg). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Rothenburger Straße 1, 97285 Röttingen
Montag bis Dienstag: 08:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr · Donnerstag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr · Sonntag: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Weikersheim · 6 km
Marktplatz 8, 97239 Aub · 8 km
Hauptstraße 12, 97980 Bad Mergentheim · 11 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:30–18:00 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Hauptstraße 36, 97980 Bad Mergentheim · 11 km · barrierefrei
Goldbachstraße 4, 97999 Igersheim · 11 km · barrierefrei
Burgstraße 7, 97999 Igersheim · 11 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Dienstag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Marktplatz 9, 97244 Bütthard · 12 km
Marktplatz 4, 97996 Niederstetten · 13 km · barrierefrei
Bad Mergentheim · 14 km · barrierefrei
Burgstraße 28, 97980 Bad Mergentheim · 14 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.