Heide Apotheke
Birkenstrat 25/36, 18182 Rövershagen · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Apotheke in Rövershagen (Landkreis Rostock). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Birkenstrat 25/36, 18182 Rövershagen · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hansestraße 37, Bentwisch · 7 km · barrierefrei
Montag bis Samstag: 08:00–20:00 Uhr
Kurstraße 18, 18181 Graal-Müritz · 8 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Kastanienallee 9, 18181 Graal-Müritz · 8 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Salvador-Allende-Straße 28, 18147 Rostock · 9 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Hannes-Meyer-Platz 25, 18146 Rostock · 9 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Hannes-Meyer-Platz 7, 18146 Rostock · 9 km
Montag bis Freitag: 07:30–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Joliot-Curie-Allee 49, 18147 Rostock · 9 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Kirchenplatz 13, 18119 Rostock · 10 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Kirchenplatz 5, 18119 Rostock · 10 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–16:00 Uhr
Rostock · 10 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.