Inn Apotheke
Rosenheimer Straße 45, 83101 Rohrdorf
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Apotheke in Rohrdorf (Landkreis Rosenheim). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Rosenheimer Straße 45, 83101 Rohrdorf
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
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Happinger Straße 77b, 83026 Rosenheim · 3 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Aisinger Straße 81, 83026 Rosenheim · 4 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Kuglmoosstraße 3a, 83071 Stephanskirchen · 4 km
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Salzburger Straße 52, 83071 Stephanskirchen · 4 km
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Brixstraße 4, 83022 Rosenheim · 4 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–17:00 Uhr
Söllhubener Straße 5, 83083 Riedering · 4 km
Rosenheim · 4 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Südtiroler Platz 1, 83022 Rosenheim · 4 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 07:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–14:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Simsseestraße 32, Stephanskirchen · 4 km · barrierefrei
Rosenheim · 4 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:15–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.