Markt-Apotheke
Richtersgasse 10, 90574 Roßtal
Apotheken in Roßtal (Landkreis Fürth). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Richtersgasse 10, 90574 Roßtal
Untere Bahnhofstraße 8, 90574 Roßtal · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–16:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Meißener Straße 49, 90522 Oberasbach · 6 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 09:00–19:00 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Am Rathaus 1, 90522 Oberasbach · 7 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–14:00 Uhr
Hindenburgstraße 29, 90556 Cadolzburg · 7 km · barrierefrei
Fürther Straße 1, 90513 Zirndorf · 7 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–18:30 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Am Rathaus 14, 90522 Oberasbach · 7 km
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–16:00 Uhr
Fürther Straße 15, 90513 Zirndorf · 7 km
Zirndorf · 7 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 09:30–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–16:30 Uhr
Rothenburger Straße 7, 90613 Großhabersdorf · 7 km
Heilstättenstraße 103, 90768 Fürth (Bayern) · 9 km
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Hauptstraße 88, 90547 Stein · 9 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.