Apotheke Rot am See
Raiffeisenstraße 13, 74585 Rot am See · barrierefrei
Montag bis Samstag: 08:00–12:30 Uhr · Montag bis Freitag: 14:00–18:30 Uhr
Apotheke in Rot am See (Landkreis Schwäbisch Hall). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Raiffeisenstraße 13, 74585 Rot am See · barrierefrei
Montag bis Samstag: 08:00–12:30 Uhr · Montag bis Freitag: 14:00–18:30 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hauptstraße 4, 74572 Blaufelden · 7 km · barrierefrei
Montag bis Samstag: 08:00–19:00 Uhr · Sonntag: 08:00–12:30 Uhr
Frankenplatz 3, 74592 Kirchberg an der Jagst · 8 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 13:30–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:30 Uhr und 17:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:15 Uhr
Blaufeldener Straße 10, 74582 Gerabronn · 9 km · barrierefrei
Dienstag bis Sonntag: 08:00–15:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Blaufeldener Straße 4, 74575 Schrozberg · 10 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Haller Straße 195, 74564 Crailsheim · 13 km · barrierefrei
Montag bis Samstag: 08:00–21:00 Uhr
Crailsheim · 14 km
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–12:30 Uhr
Schönebürgstraße 78, 74564 Crailsheim · 14 km
Grabenstraße 33, 74564 Crailsheim · 14 km
Crailsheim · 14 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Marktplatz 2, 74564 Crailsheim · 14 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:30 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.