Hachtor-Apotheke
barrierefrei
Apotheken in Rüthen (Kreis Soest). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 14:30–19:00 Uhr · Mittwoch: 08:30–13:00 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Kreisstraße 104, 59581 Warstein · 5 km
Warstein · 7 km
Hauptstraße 56, 59581 Warstein · 7 km
Hauptstraße 93, 59581 Warstein · 8 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Hauptstraße 81, 59609 Anröchte · 11 km
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Hauptstraße 73, 59609 Anröchte · 11 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Möhnestraße 104, 59581 Warstein · 11 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Burgstraße 10, 33142 Büren · 11 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Büren · 11 km · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–19:00 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:00–13:00 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:30 Uhr
Eringerfelder Straße 17, 33142 Büren · 12 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 15:00–18:30 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.