Schloss Apotheke
Karl-Friedrich-Straße 6, 77977 Rust · barrierefrei
Apotheke in Rust (Ortenaukreis). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Karl-Friedrich-Straße 6, 77977 Rust · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hauptstraße 119, 77966 Kappel-Grafenhausen · 4 km
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Tannenberger Weg 5, 79365 Rheinhausen im Breisgau · 4 km
Fürstbischof-Galura-Straße 6, 79336 Herbolzheim · 6 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Bismarckstraße 19b, 79336 Herbolzheim · 6 km · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 08:00–18:30 Uhr · Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:30 Uhr
Friedrichstraße 52, 77955 Ettenheim · 7 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Hauptstraße 72, 79336 Herbolzheim · 7 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Stauferstraße 1, 77972 Mahlberg · 7 km · barrierefrei
Montag bis Dienstag, Donnerstag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:30–12:30 Uhr · Samstag bis Sonntag: geschlossen
Bahnhofstraße 25, 77971 Kippenheim · 8 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Eisenbahnstraße 45, 79341 Kenzingen · 9 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:45 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Hauptstraße 13, 79341 Kenzingen · 9 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.