Rathaus Apotheke
barrierefrei
Montag bis Dienstag: 08:00–13:00 Uhr und 15:00–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr · Donnerstag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 15:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Apotheken in Saerbeck (Kreis Steinfurt). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
barrierefrei
Montag bis Dienstag: 08:00–13:00 Uhr und 15:00–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr · Donnerstag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 15:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Lindenstraße, 48369 Saerbeck · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 15:00–18:30 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
In der Lauge 14-16, 48282 Emsdetten · 7 km
Am Markt 13, 48282 Emsdetten · 7 km · barrierefrei
Kirchstraße 23, 48282 Emsdetten · 7 km · barrierefrei
Emsdetten · 7 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Emsdetten · 7 km · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 08:00–19:30 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Grevener Landstraße 1, 48268 Greven · 8 km · barrierefrei
Grevener Landstraße 5, 48268 Greven · 8 km
Emsdetten · 8 km
Ladbergen · 9 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Königstraße 12, 48268 Greven · 9 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.