Rats-Apotheke
Bahnhofstraße 1, 88682 Salem
Apotheken in Salem (Bodenseekreis). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Bahnhofstraße 1, 88682 Salem
Schlossseeallee 32, 88682 Salem
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Salemer Straße 3, 88697 Bermatingen · 5 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr · Samstag bis Sonntag, Feiertage: geschlossen
Postplatz 3, Heiligenberg · 7 km
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr · Sonntag: 10:00–12:00 Uhr
Kirchstraße 6, 88709 Meersburg · 7 km
Marktplatz 4, 88709 Meersburg · 8 km
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Hauptstraße 28, 88677 Markdorf · 8 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 09:00–14:00 Uhr
Bahnhofstraße 18, 88677 Markdorf · 8 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–14:00 Uhr
Nußdorfer Straße 101, 88662 Überlingen · 8 km · barrierefrei
Lippertsreuter Straße 60, 88662 Überlingen · 9 km · barrierefrei
Montag bis Samstag: 08:00–20:00 Uhr
Friedrichshafen · 11 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Münsterstraße 1, 88662 Überlingen · 11 km
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–14:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.