Alte Apotheke
Frankfurter Straße 54,56, 38239 Salzgitter · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Apotheken in Salzgitter. Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Frankfurter Straße 54,56, 38239 Salzgitter · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
In den Blumentriften 2, 38226 Salzgitter
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–14:00 Uhr
Chemnitzer Straße 10, 38226 Salzgitter
Montag bis Dienstag, Donnerstag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:30–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Gaußstraße 26, 38228 Salzgitter
Ilschenberg 1, 38229 Salzgitter
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 15:00–18:30 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Harzstraße 35, 38229 Salzgitter
Chemnitzer Straße 78, 38226 Salzgitter
Montag bis Dienstag, Donnerstag: 08:00–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr · Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:30 Uhr
In den Blumentriften 15, 38226 Salzgitter
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Burgbergstraße
Sonnenbergweg 2, 38229 Salzgitter
Berliner Straße 151, 38226 Salzgitter
Montag bis Dienstag, Donnerstag bis Freitag: 08:15–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:15–15:00 Uhr · Samstag: 08:15–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.