Apotheke Satow
Fritz-Reuter-Straße 16, 18239 Satow
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Apotheke in Satow (Landkreis Rostock). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Fritz-Reuter-Straße 16, 18239 Satow
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
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Hauptstraße 22, 18236 Kröpelin · 11 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Am Karauschensoll 1, 18198 Kritzmow · 12 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Ehm Welk-Straße 22b, 18209 Bad Doberan · 13 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr
Am Markt 1, 18209 Bad Doberan · 13 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Dammchaussee 30, 18209 Bad Doberan · 14 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Mühlenteichplatz 1, 18258 Schwaan · 15 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Markt 8, 18258 Schwaan · 15 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 07:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Am Markt 7, 18233 Neubukow · 15 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Lambrechtshagen · 16 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr
Lambrechtshagen · 16 km · barrierefrei
Montag bis Samstag: 09:30–19:00 Uhr
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Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.