Oberschefflenzer Apotheke
Hauptstraße 98, 74850 Schefflenz
Apotheke in Schefflenz (Neckar-Odenwald-Kreis). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Hauptstraße 98, 74850 Schefflenz
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Bahnhofstraße 47, 74743 Seckach · 5 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Katzentaler Straße 4, 74834 Elztal · 7 km · barrierefrei
Scheringer Straße 14a, 74838 Limbach · 7 km
Scheringer Straße 14a, 74838 Limbach · 7 km
Marktstraße 5a, 74740 Adelsheim · 8 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Tannenstraße 3, 74864 Fahrenbach · 9 km · barrierefrei
Professor-Schumacher-Straße 2/8, 74706 Osterburken · 10 km · barrierefrei
Solbergallee 22, 74821 Mosbach · 11 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 15:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Mühlgasse 1-3, 74219 Möckmühl · 12 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Hauptstraße 69, 74821 Mosbach · 12 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.