St.-Elisabeth-Apotheke Ershausen
Provinzialstraße 64, 37308 Schimberg
Montag, Mittwoch, Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Apotheke in Schimberg (Landkreis Eichsfeld). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Provinzialstraße 64, 37308 Schimberg
Montag, Mittwoch, Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Poststraße 13, 37359 Küllstedt · 8 km
Ringstraße 37, 37281 Wanfried · 8 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Obermarkt 23, Eschwege · 11 km · barrierefrei
Schlossplatz 8, 37269 Eschwege · 11 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
An den Anlagen 18a, 37269 Eschwege · 11 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Freiherr-vom-Stein-Straße 2, 37269 Eschwege · 11 km
Am Bahnhof 11, 37269 Eschwege · 11 km
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–14:00 Uhr
Lindenstraße 25, 37351 Dingelstädt · 12 km
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Geschwister-Scholl-Straße 10, 37351 Dingelstädt · 12 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Straße der Einheit 34, 37318 Uder · 13 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.