Apotheke Altes Kino
barrierefrei
Montag, Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr
Apotheke in Schöneiche bei Berlin (Oder-Spree). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
barrierefrei
Montag, Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rudolf-Breitscheid-Straße 26, 15569 Woltersdorf · 4 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:30 Uhr
Fürstenwalder Allee 266, 12589 Berlin · 4 km · barrierefrei
Fürstenwalder Allee 318, 12589 Berlin · 4 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:00 Uhr
Ladestraße 3, 15537 Erkner · 5 km · barrierefrei
Otto-Nuschke-Straße 2, 15562 Rüdersdorf bei Berlin · 5 km · barrierefrei
Bölschestraße 59, 12587 Berlin · 6 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 09:00–14:00 Uhr
Berlin · 6 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 09:00–14:00 Uhr
Berlin · 6 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr
Lindenallee 7, 15366 Hoppegarten · 6 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:30 Uhr
Hauptstraße 1, 15366 Neuenhagen bei Berlin · 6 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.