Einhorn Apotheke
Oldenburger Straße 19, 23744 Schönwalde am Bungsberg · barrierefrei
Apotheke in Schönwalde am Bungsberg (Kreis Ostholstein). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Oldenburger Straße 19, 23744 Schönwalde am Bungsberg · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Eutiner Straße 8-10, 23738 Lensahn · 9 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–13:00 Uhr und 14:30–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:30–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr · Sonntag, Donnerstag: geschlossen
Bäderstraße 12, 23738 Lensahn · 9 km
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Am Markt 2, Neustadt in Holstein · 9 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Brückstraße 11, 23730 Neustadt in Holstein · 9 km · barrierefrei
Am Markt 5, 23730 Neustadt in Holstein · 9 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Königstraße 2, 23730 Neustadt in Holstein · 9 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Lübecker Straße 2, 23701 Eutin · 11 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 07:30–14:00 Uhr
Freischützstraße 3, 23701 Eutin · 11 km · barrierefrei
Peterstraße 30, 23701 Eutin · 11 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Peterstraße 30, 23701 Eutin · 11 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.