Apotheke Schonungen
Hofheimer Straße 6, 97453 Schonungen
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–14:00 Uhr
Apotheke in Schonungen (Landkreis Schweinfurt). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Hofheimer Straße 6, 97453 Schonungen
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–14:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Sennfeld · 4 km
Schweinfurter Straße 36, 97469 Gochsheim · 4 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Gochsheim · 4 km · barrierefrei
Schweinfurt · 4 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:30–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Segnitzstraße 10, 97422 Schweinfurt · 4 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Reichsdorfstraße 2, 97526 Sennfeld · 4 km
Montag bis Samstag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Brückenstraße 2, 97421 Schweinfurt · 5 km
Zehntstraße 1, 97421 Schweinfurt · 5 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Keßlergasse 14, 97421 Schweinfurt · 5 km · barrierefrei
Spitalstraße 32, 97421 Schweinfurt · 5 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.