Fröbel-Apotheke
Rudolstädter Straße 79, 98744 Schwarzatal
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Apotheke in Schwarzatal (Landkreis Saalfeld-Rudolstadt). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Rudolstädter Straße 79, 98744 Schwarzatal
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hauptstraße 6, 07429 Sitzendorf · 6 km
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Neuhäuser Straße 4, 98746 Katzhütte · 7 km
Lichtetalstraße 39, 98724 Neuhaus am Rennweg · 7 km
Schwarzburger Straße 9, 98724 Neuhaus am Rennweg · 8 km
Montag bis Freitag: 07:30–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Robert-Koch-Straße 19, 98724 Neuhaus am Rennweg · 8 km
Sonneberger Straße 150, 98724 Neuhaus am Rennweg · 9 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Markt 5, 98701 Großbreitenbach · 9 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–11:30 Uhr
Bahnhofstraße 5, 07426 Königsee · 9 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Markt 19, 07426 Königsee · 10 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr
Amtsstraße 16, 98694 Ilmenau · 12 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.