Apotheke am Waldrand
barrierefrei
Montag bis Freitag: 07:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Apotheken in Schwedt/Oder (Uckermark). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
barrierefrei
Montag bis Freitag: 07:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Montag bis Freitag: 07:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Berliner Straße 127b, 16303 Schwedt/Oder · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Landgrabenpark 1, 16303 Schwedt/Oder · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 09:00–18:00 Uhr
Lindenallee 26, 16303 Schwedt/Oder · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–15:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Markt 1, 16307 Gartz (Oder) · 18 km
Montag bis Dienstag: 08:30–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:30–13:00 Uhr · Donnerstag bis Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–11:30 Uhr
Berliner Straße 64, 16278 Angermünde · 19 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Rudolf-Breitscheid-Straße 27, 16278 Angermünde · 20 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Meisterstraße 8, 17291 Gramzow · 25 km
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Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.