Apotheke Neuseddin
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Apotheke in Seddiner See (Potsdam-Mittelmark). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
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Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Luckenwalder Straße 4, 14552 Michendorf · 3 km · barrierefrei
Straße am Bahnhof 4, 14547 Beelitz · 5 km
Berliner Straße 149, 14547 Beelitz · 6 km · barrierefrei
Berliner Straße 201, 14547 Beelitz · 6 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Friedrich-Ebert-Straße 14a, 14548 Schwielowsee · 7 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Hauffstraße 87b, 14548 Schwielowsee · 9 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Auf dem Strengfeld 6, 14542 Werder (Havel) · 9 km · barrierefrei
Zum Springbruch 1c, 14558 Nuthetal · 10 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–14:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr · Feiertage, Sonntag: geschlossen
Luise-Jahn-Straße 1, 14542 Werder (Havel) · 10 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Bernhard-Kellermann-Straße 17, 14542 Werder (Havel) · 11 km · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:30 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.