Die Apotheke im Breuningerland
Tilsiter Straße 15 · barrierefrei
Montag bis Freitag: 09:00–20:00 Uhr · Samstag: 08:30–20:00 Uhr
Apotheken in Sindelfingen (Landkreis Böblingen). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Tilsiter Straße 15 · barrierefrei
Montag bis Freitag: 09:00–20:00 Uhr · Samstag: 08:30–20:00 Uhr
Feldbergstraße 61, 71067 Sindelfingen · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Leonberger Straße 29, 71063 Sindelfingen · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Marktplatz 4, 71063 Sindelfingen · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Sindelfinger Straße 31, 71069 Sindelfingen · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Berliner Straße 24, 71069 Sindelfingen · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:30–12:30 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Montag bis Freitag: 08:00–20:00 Uhr · Samstag: 08:00–14:00 Uhr
barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–20:00 Uhr · Samstag: 09:00–20:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Sindelfingen
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.