Schwanen-Apotheke
Kirchstraße 3, 54662 Speicher
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Apotheke in Speicher (Eifelkreis Bitburg-Prüm). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Kirchstraße 3, 54662 Speicher
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Bahnhofstraße 16, 54518 Binsfeld · 5 km
Bitburg · 9 km · barrierefrei
Trierer Straße 16, 54634 Bitburg · 9 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 07:30–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–14:00 Uhr
Hauptstraße 18, 54634 Bitburg · 9 km
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–18:15 Uhr · Mittwoch: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–14:00 Uhr
Brodenheckstraße 9A, 54634 Bitburg · 9 km · barrierefrei
Brodenheckstraße 24, 54634 Bitburg · 9 km · barrierefrei
An der Ehranger Mühle 10, 54293 Trier · 14 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Salmstraße 37, 54528 Salmtal · 14 km · barrierefrei
Bei den Weiden 8, 54338 Schweich · 15 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–15:00 Uhr
Bernhard-Becker-Straße 4, 54338 Schweich · 15 km
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.