Medi am Markt (Medipoint)
Marktplatz 1, 95236 Stammbach · barrierefrei
Apotheke in Stammbach (Landkreis Hof). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Marktplatz 1, 95236 Stammbach · barrierefrei
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Marktleugast · 5 km
Montag, Donnerstag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Dienstag, Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:30 Uhr · Samstag, Feiertage: geschlossen
Hauptstraße 42, 95482 Gefrees · 6 km
Montag bis Donnerstag: 08:30–13:00 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Marktplatz 4, 95339 Wirsberg · 7 km · barrierefrei
Bayreuther Straße 4, 95213 Münchberg · 8 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Schützenstraße 2, 95339 Neuenmarkt · 10 km · barrierefrei
Münchberger Straße 10, 95233 Helmbrechts · 11 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–18:30 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Luitpoldstraße 29, 95233 Helmbrechts · 11 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Lanzendorfer Straße 3, 95502 Himmelkron · 12 km
Kronacher Straße 10, 95346 Stadtsteinach · 14 km
Kirchenlamitzer Straße 38, 95163 Bad Weißenstadt · 15 km
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Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.