Bärenapotheke
Schelde-Lahn-Straße 43, 35239 Steffenberg
Apotheke in Steffenberg (Landkreis Marburg-Biedenkopf). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Schelde-Lahn-Straße 43, 35239 Steffenberg
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Schelde-Lahn-Straße 261, 35719 Angelburg · 2 km
Bachstraße 3, 35236 Breidenbach · 5 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:30–13:00 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Schelde-Lahn-Straße 68, 35719 Angelburg · 5 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Gladenbacher Straße 34, 35232 Dautphetal · 6 km
Lahnstraße 6, 35232 Dautphetal · 6 km
Georg-Kramer-Straße 12, 35216 Biedenkopf · 8 km
Schulstraße 3, 35216 Biedenkopf · 9 km
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Obermühlsweg 1, 35216 Biedenkopf · 9 km · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 08:15–13:00 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:15–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr
Hauptstraße 52, 35080 Bad Endbach · 9 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:15–13:00 Uhr
Bahnhofstraße 6, 35216 Biedenkopf · 10 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 14:30–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
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Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.