Gänse-Apotheke
Treburer Straße 7, 65468 Trebur
Apotheken in Trebur (Kreis Groß-Gerau). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Treburer Straße 7, 65468 Trebur
Hauptstraße 50, 65468 Trebur
Montag bis Freitag: 07:30–19:00 Uhr · Samstag: 07:30–13:00 Uhr
Treburer Straße 7, 65468 Trebur
Alt Astheim 12, 65468 Trebur
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Nackenheim · 4 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:30 Uhr · Samstag: 09:00–12:30 Uhr
Bodenheim · 6 km · barrierefrei
Nierstein · 6 km · barrierefrei
Nierstein · 6 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
55283 Nierstein · 6 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Am Steinmarkt 1, 65428 Rüsselsheim am Main · 6 km · barrierefrei
Montag bis Samstag: 08:00–21:00 Uhr
55294 Bodenheim · 6 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Europaring 6, 64521 Groß-Gerau · 6 km
Waldstraße 49, 64569 Nauheim · 6 km
Darmstädter Straße 19, 64521 Groß-Gerau · 7 km
Samstag: 08:30–13:00 Uhr · Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.