Lärchen-Apotheke
Seestraße 18, 74257 Untereisesheim
Apotheke in Untereisesheim (Landkreis Heilbronn). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Seestraße 18, 74257 Untereisesheim
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Friedrichshaller Straße 15, 74177 Bad Friedrichshall · 2 km · barrierefrei
Friedrichsplatz 5, 74177 Bad Friedrichshall · 2 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 14:30–18:00 Uhr
Marktstraße 37, 74172 Neckarsulm · 3 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Marktplatz 1, 74172 Neckarsulm · 3 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Breslauer Straße 5, 74172 Neckarsulm · 3 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Hohenloher Straße 2/2, 74172 Neckarsulm · 3 km · barrierefrei
Montag bis Samstag: 08:00–20:00 Uhr
Hauptstraße 91, 74206 Bad Wimpfen · 4 km · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:00 Uhr · Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Rappenauer Straße 18, 74206 Bad Wimpfen · 4 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Dienstag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–19:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Am Ratsplatz 3, 74078 Heilbronn · 4 km
Brückenstraße 1, 74078 Heilbronn · 5 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.