Burg-Apotheke
Weinstraße 90, 67157 Wachenheim an der Weinstraße
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Apotheke in Wachenheim an der Weinstraße (Landkreis Bad Dürkheim). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Weinstraße 90, 67157 Wachenheim an der Weinstraße
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Weinstraße Süd 15, 67098 Bad Dürkheim · 2 km
Mannheimer Straße 16, 67098 Bad Dürkheim · 2 km
Mannheimer Straße 16, 67098 Bad Dürkheim · 2 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Bruchstraße 11, 67098 Bad Dürkheim · 3 km
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–18:00 Uhr
Schloßwiese 2, 67146 Deidesheim · 4 km
Steingasse 9-10, 67149 Meckenheim (Landkreis Bad Dürkheim) · 6 km · barrierefrei
Samstag: 08:00–12:30 Uhr · Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr
Ellerstadt · 6 km · barrierefrei
Walter-von-Vilbell-Straße 2, 67127 Rödersheim-Gronau · 6 km · barrierefrei
Hauptstraße 45, 67251 Freinsheim · 7 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Waldstraße 30, 67134 Birkenheide · 8 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.