Limberg-Apotheke
barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Apotheken in Wallerfangen (Landkreis Saarlouis). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Dieselstraße 3, 66740 Saarlouis · 3 km · barrierefrei
Montag bis Samstag: 08:00–20:00 Uhr
Vaubanstraße 27, 66740 Saarlouis · 3 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 07:30–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Odilienplatz 10, 66763 Dillingen/Saar · 3 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Dillingen/Saar · 3 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Odilienplatz 3, 66763 Dillingen/Saar · 3 km · barrierefrei
Dillingen/Saar · 3 km · barrierefrei
Montag, Dienstag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Dienstag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–19:00 Uhr · Mittwoch: 08:30–12:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Dillingen/Saar · 3 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Jahnstraße 17, 66763 Dillingen/Saar · 3 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 09:00–16:00 Uhr
Französische Straße 1, 66740 Saarlouis · 3 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:45 Uhr · Samstag: 09:00–15:00 Uhr
Französische Straße 20, 66740 Saarlouis · 3 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 09:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.