Apotheken in Westhofen
Apotheke in Westhofen (Landkreis Alzey-Worms). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
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In der Umgebung von Westhofen
Rheinberg-Apotheke
Schwerdstraße 5-7, 67574 Osthofen · 6 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Sonnen-Apotheke
Alzeyer Straße 109, 67592 Flörsheim-Dalsheim · 6 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Fidus-Apotheke
Osthofen · 6 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Wonnegau Apotheke
Carl-Benz-Straße 6, 67590 Monsheim · 9 km
Kiefer-Apotheke
Herrnsheimer Hauptstraße 137, 67550 Worms · 9 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 14:30–19:00 Uhr · Samstag: 08:30–15:30 Uhr
Apotheke im Rheinhessen Center
Alzey · 9 km
Montag bis Samstag: 08:00–20:00 Uhr
St. Urban-Apotheke
Gau-Odernheim · 10 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:15 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Goldberg Apotheke
Alsheim · 10 km
Neuhauser Apotheke
Worms · 10 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Nibelungenapotheke
Sankt-Georgen-Straße 48, 55232 Alzey · 10 km
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Häufige Fragen
Bekomme ich Pflegehilfsmittel in der Apotheke?
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Liefert die Apotheke nach Hause?
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.