easyApotheke
barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr · Feiertage: geschlossen
Apotheke in Wörth a.d.Isar (Landkreis Landshut). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr · Feiertage: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Essenbach · 9 km
Ziegelbreite 1, 84166 Adlkofen · 10 km
Fischerei 16, 84130 Dingolfing · 12 km · barrierefrei
Daimlerstraße 8, 84130 Dingolfing · 12 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Bayerbacher Straße 1a, 84061 Ergoldsbach · 12 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 13:30–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Hauptstraße 20, 84152 Mengkofen · 13 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Industriestraße 11, 84030 Ergolding · 14 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Ritter-von-Schoch-Straße 21a, 84036 Landshut · 14 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–16:00 Uhr
Gustl-Waldau-Straße 61, 84030 Ergolding · 15 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Hofmarkplatz 5, 84175 Gerzen · 15 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.