Jura Apotheke
Göppinger Straße 2, 73119 Zell unter Aichelberg · barrierefrei
Montag bis Samstag: 08:30–13:00 Uhr · Montag bis Freitag: 14:30–19:00 Uhr
Apotheke in Zell unter Aichelberg (Landkreis Göppingen). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Göppinger Straße 2, 73119 Zell unter Aichelberg · barrierefrei
Montag bis Samstag: 08:30–13:00 Uhr · Montag bis Freitag: 14:30–19:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hauptstraße 34, 73110 Hattenhofen · 2 km
Hauptstraße 80, 73087 Bad Boll · 3 km · barrierefrei
Gaiserstraße 8, 73278 Schlierbach · 5 km · barrierefrei
Schulstraße 2, 73235 Weilheim an der Teck · 5 km
Montag bis Freitag: 08:00–20:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Uhinger Straße 22, 73095 Albershausen · 5 km
Hauptstraße 26, 73092 Heiningen · 6 km · barrierefrei
Karlsbader Straße 2, 73035 Göppingen · 6 km · barrierefrei
Uhingen · 6 km
Montag bis Freitag: 08:15–12:30 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:15–13:00 Uhr
Ulmer Straße 13, 73066 Uhingen · 6 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Kirchheimer Straße 21, 73230 Kirchheim unter Teck · 7 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.