Dr. med. Barbara Tielkes
Burgstraße 9, 48683 Ahaus · barrierefrei
Hausarztpraxis in Ahaus (Kreis Borken). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Burgstraße 9, 48683 Ahaus · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Kalterweg 43, 48703 Stadtlohn · 10 km
Klosterstraße 22, 48703 Stadtlohn · 11 km
Josefstraße 41, 48703 Stadtlohn · 11 km
Butenwall 80, 48691 Vreden · 11 km
Bahnhofstraße 15, 48691 Vreden · 12 km
Veilchenstraße 2, 48599 Gronau (Kreis Borken) · 15 km
Montag bis Dienstag: 07:30–18:00 Uhr · Mittwoch: 07:30–14:00 Uhr · Donnerstag: 07:30–18:00 Uhr · Freitag: 07:30–15:00 Uhr
Grabenstraße 18, 48599 Gronau (Kreis Borken) · 16 km
Doornte 6, 46354 Südlohn · 17 km
Hauptstraße 10, 48624 Schöppingen · 18 km
Montag, Dienstag: 07:30–12:00 Uhr und 14:00–17:00 Uhr · Mittwoch: 07:30–12:00 Uhr · Donnerstag: 07:30–12:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Freitag: 07:30–12:00 Uhr
Kleine Viehstraße 26, 48653 Coesfeld · 20 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Ahaus
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.