Gemeinschaftspraxis Dr. Michael Schütte und Fr. Elisabeth Speer
Heerstraße 6, 31191 Algermissen
Hausarztpraxen in Algermissen (Landkreis Hildesheim). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Heerstraße 6, 31191 Algermissen
Kolpingstraße 33, 31191 Algermissen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Von-Hasencamp-Straße 4, 31177 Harsum · 5 km
Konrad-Adenauer-Straße 17, 31177 Harsum · 5 km
Meiergarten 4, 31177 Harsum · 6 km
Peiner Straße 38, 31319 Sehnde · 7 km
Peiner Straße 34, 31319 Sehnde · 7 km
Peiner Straße 33, 31319 Sehnde · 7 km
Hannoversche Straße 68, 31180 Giesen · 7 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr · Montag bis Dienstag: 16:00–18:00 Uhr · Donnerstag bis Freitag: 16:00–18:00 Uhr
Marggrafstraße 7, 31319 Sehnde · 7 km
Rathausstraße 19A, 31180 Giesen · 8 km · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 08:00–13:00 Uhr · Freitag: 08:00–15:00 Uhr · Montag, Dienstag, Donnerstag: 16:00–19:00 Uhr
Almsstraße 36-37, 31134 Hildesheim · 11 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.