Dr. Metzler
Karl-Rehm-Straße 10, 88326 Aulendorf
Hausarztpraxis in Aulendorf (Landkreis Ravensburg). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Karl-Rehm-Straße 10, 88326 Aulendorf
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Senderstraße 1, 88361 Altshausen · 7 km · barrierefrei
Montag: 08:00–12:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Dienstag: 10:00–12:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:00 Uhr · Donnerstag: 10:00–12:00 Uhr und 16:00–19:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:00 Uhr
Bismarckstraße 1, 88361 Altshausen · 7 km · barrierefrei
Ingoldingen · 10 km
Baindt · 12 km · barrierefrei
Bad Saulgau · 13 km
Hofgartenstraße 9, 88422 Bad Buchau · 13 km
Montag: 08:15–16:00 Uhr · Dienstag: 08:15–12:00 Uhr · Mittwoch: 08:15–18:00 Uhr · Donnerstag: 08:15–14:00 Uhr · Freitag: 08:15–12:00 Uhr
Hauptstraße 24, 88454 Hochdorf (Landkreis Biberach) · 14 km
Kirchstraße 15, 88250 Weingarten · 16 km
Montag bis Freitag: 08:00–11:30 Uhr
Fischbacher Straße 12, 88436 Eberhardzell · 16 km
Liebfrauenstraße 54, 88250 Weingarten · 16 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–11:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–11:00 Uhr · Freitag: 08:00–11:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr · Samstag: 10:00–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.