Dr. med. Elke Pesch
Bergstraße 2, 86482 Aystetten
Hausarztpraxis in Aystetten (Landkreis Augsburg). Hausarztpraxen für Allgemeinmedizin in der Nähe, mit Telefon und Route. Praxen, die auf ihrer Website Hausbesuche nennen, sind gekennzeichnet. Ob die Praxis neue Patienten aufnimmt, erfahren Sie nur am Telefon.
Bergstraße 2, 86482 Aystetten
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Georg-Odemer-Straße 2 A, Neusäß · 4 km
Georg-Odemer-Straße 2a, Neusäß · 4 km · barrierefrei
Westheimer Straße 9, 86356 Neusäß · 4 km
Siemensstraße 2a, 86356 Neusäß · 4 km · barrierefrei
Gustav-Mahler-Straße 5, 86356 Neusäß · 5 km · barrierefrei
Montag: 08:00–12:30 Uhr und 15:30–18:00 Uhr · Dienstag: 08:00–12:30 Uhr und 15:30–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:30 Uhr · Donnerstag: 08:00–12:30 Uhr und 15:30–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–12:30 Uhr · Feiertage, Samstag, Sonntag: geschlossen
Hauptstraße 13, 86356 Neusäß · 5 km
Hauptstraße 13, Neusäß · 5 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 09:00–12:30 Uhr und 16:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 09:00–13:30 Uhr
Hauptstraße 11, 86356 Neusäß · 5 km
Remboldstraße 6, 86356 Neusäß · 5 km
Dillinger Straße 16, Adelsried · 5 km
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Hausbesuche gibt es, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht in die Praxis kommen können, zum Beispiel bettlägerig sind. Rufen Sie möglichst am Vormittag an. Praxen, die Hausbesuche auf ihrer Website nennen, kennzeichnen wir. Fehlt die Kennzeichnung, fragen Sie trotzdem nach.
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Ihn organisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen für die sprechstundenfreien Zeiten (§ 75 Abs. 1b SGB V). Der Bereitschaftsdienst kommt bei Bedarf auch nach Hause. In Lebensgefahr wählen Sie 112.
Gesetzlich Versicherte können sich freiwillig in die hausarztzentrierte Versorgung einschreiben (§ 73b SGB V). Dann gehen Sie zuerst zu Ihrem Hausarzt, der Sie bei Bedarf überweist. Ob Ihre Kasse und Ihre Praxis teilnehmen, fragen Sie in der Praxis.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.